Herzlich willkommen!
Sie befinden sich auf der Startseite des elektronischen Hinweisgebersystems der Woolworth Česká republika s.r.o. 

Die Geschäftsführung hat die PARK Compliance Services GmbH, dort insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. Eggers, mit der Einrichtung und dem Betrieb des Hinweisgebersystems beauftragt. Dr. Tobias Eggers ist auch die Vertrauensperson nach dem tschechischen Hinweisgeberschutzgesetz. Herr Dr. Eggers wird Ihre Hinweise entgegennehmen und Ihnen den Eingang bestätigen. Danach wird er die Hinweise vollständig zur weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Hinweises an unsere nach dem tschechischen Hinweisgeberschutzgesetz ernannte interne Vertrauensperson in der Tschechischen Republik, Frau Eva Šimáková, übergeben, die auch als Vertrauensperson im Einklang mit dem tschechischen Hinweisgeberschutzgesetz bestimmt wurde. Die vorgenannten Vertrauenspersonen können die Informationen über den Hinweisgeber sowie die Hinweise im Rahmen deren Beurteilung miteinander teilen. Die Vertrauenspersonen sind in ihrer Rolle als interne Vertrauensperson weisungsfrei und unabhängig. 

Über unser Hinweisgebersystem können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Compliance-Verstöße erhalten. Compliance-Verstöße sind Handlungen, die den Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, für die das Gesetz eine Geldbuße von mindestens 100.000 CZK vorsieht, erfüllen, oder mögliche Verstöße gegen die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern in seiner geänderten Fassung ("tschechisches Hinweisgeberschutzgesetz") genannten Gesetze und unsere unternehmensinterne Richtlinien (z. B. Verhaltenskodex).

Sie können die Meldung auf tschechisch, deutsch, englisch oder jeder anderen von Ihnen bevorzugten Sprache abgeben.


Wer kann eine Meldung einreichen:

Sowohl Mitarbeiter als auch Geschäftspartner und alle in Abschnitt 2(1) des Gesetzes Nr. 171/2023 genannten sonstigen Personen, die Kenntnis von potenziellen Compliance-Verstößen haben, können diese über unseren internen Meldekanal melden.


 Wie das System Sie schützt:

  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in Abschnitt 20 (2) des Gesetzes Nr. 171/2023 genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
  • In dem Login-Bereich können Sie den Bearbeitungsstatus ihrer Meldung verfolgen und mit den internen Vertrauenspersonen Kontakt halten.


 Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?

Diese Meldestelle gilt für alle Verstöße nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 171/2023, d.h. Verstöße, die eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht, deren Obergrenze mindestens 100.000 CZK beträgt, oder Verstöße gegen das Gesetz selbst. Darüber hinaus können auch bestimmte Verstöße gegen Gesetze und unmittelbar geltende Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.

Um solche Verstöße zu melden, wählen Sie bitte die Kategorien "Verstöße gegen das Strafrecht" oder "Verstöße gegen Ordnungswidrigkeiten" aus. Sollten Sie Ihr Thema nicht explizit finden, wählen Sie bitte "Sonstige Verstöße gemäß Abschnitt 2 (1) des Gesetzes Nr. 171/2023" aus der Liste aus.
 
Wenn Sie einen Verstoß gegen unsere unternehmensinternen Richtlinien, wie etwa unseren Verhaltenskodex, melden wollen, wählen Sie bitte „Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien“. 

Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten können Sie über den elektronischen Meldekanal der Woolworth GmbH abgeben. Diesen erreichen Sie über den hier hinterlegten Link. 

Sämtliche Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße werden ernsthaft und sorgfältig behandelt. Hinweisgebende, die nach bestem Wissen und Gewissen Hinweise machen, werden durch das Unternehmen bestmöglich vor Diskriminierung und Repressalien geschützt. Unseren Schutz verdient indes nicht, wer eine Meldung macht, ohne vernünftige Gründe für die Annahme zu haben, dass sie auf wahrheitsgemäßen Informationen beruht (wissentlich unrichtige Meldung). Wissentlich unrichtige Informationen können ihrerseits zivil-, arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sollte Ihre Meldung nicht unter eine diese Kategorien fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.
 

Externe Meldestellen
 
Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Woolworth Česká republika s.r.o., schließt es nicht aus, dass Sie eine externe Meldung an die zuständigen staatlichen oder EU-Organe, Institutionen oder sonstigen Stellen einreichen. Sie können die Meldung auch mündlich oder schriftlich über das vom Justizministerium der Tschechischen Republik eingerichtete externe Meldesystem einreichen.