Datenschutz
Einleitung
Die PARK Compliance Services GmbH („PCS“) betreibt auf Grundlage des Vertrages vom 24. März 2025 („Vertrag“) für die Gesellschaft Woolworth Česká republika s.r.o. („Woolworth CZ“) ein elektronisches internes Hinweisgebersystem mit vollständiger End-to-End-Verschlüsselung für deren Arbeitnehmer und Geschäftspartner („elektronische Plattform“) und stellt diese elektronische Plattform Woolworth CZ zur Verfügung.
Wird ein Hinweis über die elektronische Plattform abgegeben, erfolgt die Übermittlung des Hinweises direkt an Herrn Dr. Tobias Eggers und oder Frau Julia Mryka LL.M., die als Vertrauenspersonen gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern in seiner geänderten Fassung („Hinweisgeberschutzgesetz“) bestimmt wurden und die dem Hinweisgebenden die Entgegennahme des Hinweises bestätigen. Dann übermitteln sie den Hinweis vollständig an die ebenfalls gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz bestimmte Vertrauensperson, Frau Eva Šimáková, zur weiteren Bearbeitung und Überprüfung des Hinweises. Ist es mit Rücksicht auf die Umstände sachgerecht, erfolgt eine Prüfung des Hinweises zudem durch Herrn Dr. Tobias Eggers oder Frau Julia Mryka LL.M.
Die elektronische Plattform stellt die Evidenz der eingegangenen Hinweise sowie sämtlicher mit dem Hinweis zusammenhängender Dokumente dar. Über die elektronische Plattform erfolgt zudem die Kommunikation zwischen dem Hinweisgebenden und den Vertrauenspersonen. In der elektronischen Plattform werden auch Hinweise erfasst, die auf einem anderen Weg als über die elektronische Plattform eingereicht wurden.
Inhalt:
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für personenbezogene Daten
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen
- Name und Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters
- Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auftragsverarbeiters
- Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
- Kategorien der betroffenen Personen
- Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Kategorien der verarbeiteten Daten
- Rechte der betroffenen Person und Recht auf eine Beschwerde einzulegen
- Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer
- Weitergabe von Daten an Dritte
- Speicherdauer der personenbezogenen Daten
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist:
Woolworth Česká republika s.r.o.
Budějovická 778/3
140 00 Prag 4, Michle, Tschechische Republik
E-Mail: info@woolworth.cz
Budějovická 778/3
140 00 Prag 4, Michle, Tschechische Republik
E-Mail: info@woolworth.cz
2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen Woolworth Česká republika s.r.o. ist:
DataComply s.r.o.
Voctářova 2449/5
180 00 Prag 8, Libeň, Tschechische Republik
Mgr. Lucie Hladěnová, LL.M.
Tel.: +420 234 707 444
E-Mail: dpo@datacomply.cz
Voctářova 2449/5
180 00 Prag 8, Libeň, Tschechische Republik
Mgr. Lucie Hladěnová, LL.M.
Tel.: +420 234 707 444
E-Mail: dpo@datacomply.cz
3. Name und Kontaktdaten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen Woolworth Česká republika s.r.o. ist:
PARK Compliance Services GmbH
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund, Deutschland
Tel. +49 231 958068-55
E-Mail: info@park-compliance.de
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund, Deutschland
Tel. +49 231 958068-55
E-Mail: info@park-compliance.de
4. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auftragsverarbeiters
Der Datenschutzbeauftragte des Auftragsverarbeiters PARK Compliance Services GmbH ist:
Rechtsanwalt Dr. Marius Haak
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund, Deutschland
Tel.: +49 231 9580 68-88
E-mail: datenschutz@park-wirtschaftsstrafrecht.de
Rechtsanwalt Dr. Marius Haak
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund, Deutschland
Tel.: +49 231 9580 68-88
E-mail: datenschutz@park-wirtschaftsstrafrecht.de
5. Rechtsgrundlage und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten
Woolworth CZ ist als Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern im Sinne von § 8 Absatz 1 Lit. b) des Hinweisgeberschutzgesetzes verpflichtet ein Hinweisgebersystem einzurichten.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Erfüllung der rechtlichen Pflichten von Woolworth CZ gemäß Art. 6 Abs. 1 Lit. c) der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“).
Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht im Schutz von Hinweisgebern im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes.
PCS verarbeitet personenbezogene Daten für Woolworth CZ auf Grundlage eines Verarbeitungsvertrages.
6. Kategorien der betroffenen Personen
Zu den Kategorien betroffener Personen, auf die sich die Verarbeitung bezieht (beziehen kann), gehören:
- Arbeitnehmer der Woolworth CZ;
- Geschäftspartner der Woolworth CZ;
- Kunden der Woolworth CZ;
- Hinweisgebenden;
- Personen, die von dem Hinweis betroffen sind.
7. Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Verantwortlichen dürfen gemäß Art. 9 Abs. 2 Lit. b) DSGVO auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden.
8. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Über den Hinweisgebenden verarbeiten wir in der Regel folgende Daten:
- Name;
- E-Mail-Adresse.
Über die Hinweisgebenden oder über Personen, die von dem Hinweis betroffen sind oder für die Abgabe und Prüfung des Hinweises anderweitig wichtig sind, können weitere personenbezogene Daten verarbeitet werden, einschließlich besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere zum Beispiel:
- Name;
- Wohnadresse;
- Geburtsdatum;
- E-Mail-Adresse, gegebenenfalls der Inhalt der E-Mail-Kommunikation;
- Telefonnummer, gegebenenfalls Einzelverbindungsnachweise oder Textkommunikation oder der Inhalt des Diensttelefons;
- Angaben zur Arbeitsposition und zu den Arbeitsaufgaben;
- Angaben zur Ausbildung oder Qualifikationsgrad;
- Angaben zur Arbeitszeit, zu Arbeitspausen und zur Inanspruchnahme des Urlaubs;
- Angaben zur Vergütung der Arbeitnehmer.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich den Vertrauenspersonen offengelegt, die gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Angaben zur Identität des Hinweisgebenden dürfen Dritten nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung offengelegt werden.
Die Identität der Person, gegen die sich der Hinweis richtet, darf sofern dies in bestimmten Fällen erforderlich ist einem unbedingt notwendigen Personenkreis offengelegt werden, um den Hinweis ordnungsgemäß zu prüfen.
PCS hat sich als Auftragsverarbeiter im Vertrag verpflichtet, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Vertraulichkeit zu wahren und die Daten ausschließlich gemäß Artikel 5 DSGVO und nur im rechtlich zulässigen Umfang zu verarbeiten.
9. Rechte der betroffenen Person und Recht auf eine Beschwerde einzulegen
Als betroffene Person haben Sie nach Maßgabe des Art. 15 DSGVO das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen gemäß Art. 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung zu. Falls die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Nach Art. 20 DSGVO können Sie bei Daten, die auf der Grundlage Ihrer Einwilligung oder eines Vertrages mit Ihnen automatisiert verarbeitet werden, das Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.
Da das Grundprinzip des Schutzes der Hinweisgebenden gemäß Hinweisgeberschutzgesetz die Wahrung der Vertraulichkeit über die Identität der Hinweisgebenden und den Inhalt des Hinweises ist, können die Rechte der betroffenen Person gemäß Artikel 23 Absatz 1 DSGVO eingeschränkt werden.
Ihre Rechte können Sie bei dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter über die in den Punkten 1 bis 4 dieser Datenschutzerklärung angegebenen Adressen geltend machen. Wenn Sie vermuten, dass eine Datenverarbeitung gegen Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Ihrer Wahl zu beschweren (Art. 77 DS-GVO). Hierzu gehört auch die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde: Amt für den Schutz personenbezogener Daten (auf Tschechisch: Úřad pro ochranu osobních údajů), uoou.gov.cz/kontakt, für Woolworth Česká republika s.r.o. oder Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, www.ldi.nrw.de/kontakt/ihre-beschwerde für PCS.
10. Weitergabe von personenbezogenen Daten in Drittländer
Allgemein gilt, dass eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Drittländer grundsätzlich nicht erfolgt. Sofern eine Weitergabe ausnahmsweise erforderlich ist, werden wir Sie hierauf an relevanter Stelle ausdrücklich hinweisen.
11. Weitergabe von Daten an Dritte
Woolworth CZ kann Auftragsverarbeiter zur Sicherstellung des Betriebs der IT-Systeme und der Kommunikationskanäle beauftragen. Diese Dienstleister werden in der Regel als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO tätig.
PCS darf Unterauftragnehmer (weitere Auftragsverarbeiter) nur mit Zustimmung von Woolworth CZ gemäß Artikel 28 Absatz 2 DSGVO mit der Verarbeitung der Daten betrauen.
Im Falle eines Straf-, Verwaltungs- oder Gerichtsverfahrens können personenbezogene Daten den Strafverfolgungsbehörden oder anderen Behörden der öffentlichen Gewalt offengelegt werden.
12. Dauer der Aufbewahrung personenbezogener Daten
In der Evidenz der Hinweise werden im Sinne von § 21 Absatz 1 Lit. a) bis d) des Hinweisgeberschutzgesetzes folgende Angaben erfasst:
- Datum des Empfangs des Hinweises,
- Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Kontaktadresse des Hinweisgebenden oder andere Angaben, aus denen ihre Identität abgeleitet werden kann, sofern diese Angaben bekannt sind,
- eine Zusammenfassung des Inhalts des Hinweises und die Identifikation der Person, gegen die sich der Hinweis richtete, sofern ihre Identität bekannt ist,
- das Datum des Abschlusses der Prüfung der Begründetheit des Hinweises durch die Vertrauensperson oder den beauftragten Arbeitnehmer sowie das Ergebnis der Prüfung.
Hinweise und die mit dem Hinweis zusammenhängenden Dokumente, die in Papierform eingereicht wurden, werden in einem Tresor aufbewahrt, zu dem ausschließlich die Vertrauenspersonen Zugang haben. Diese Unterlagen werden zudem in elektronischer Form auf der elektronischen Plattform gespeichert.
Die Evidenz der eingegangenen Hinweise wird im Sinne von § 21 des Hinweisgeberschutzgesetzes auf unbegrenzte Zeit aufbewahrt.
Der Hinweis selbst und alle mit dem Hinweis zusammenhängenden Dokumente werden im Sinne von § 21 Absatz 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes für die Dauer von fünf Jahren ab Abgabe des Hinweises aufbewahrt.
Nach Ablauf der fünfjährigen Aufbewahrungsfrist werden der Hinweis und die mit dem Hinweis zusammenhängenden Dokumente gelöscht oder vernichtet (sofern sie in Papierform aufbewahrt wurden) mit Ausnahme der Fälle, in denen es notwendig sein wird, dass diese Daten für einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden, und zwar bis zum Abschluss der Prüfung des betreffenden Hinweises durch die Strafverfolgungsbehörden oder andere zuständige Behörden der Tschechischen Republik.
Stand zum 11.12.2025