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Hinweise können abgegeben werden, wenn der Verdacht besteht, dass im Rahmen der Tätigkeit der Gesellschaft Woolworth CZ oder in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit rechtswidrige Handlung begangen wurde, die die Merkmale einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aufweist, für die das Gesetz ein Bußgeld mit einer oberen Grenze von mindestens 100.000 CZK festlegt, oder durch die gegen andere in § 2 Abs. 1 des Hinweisgeberschutzgesetzes genannte Gesetze verstoßen wird. Darüber hinaus können Hinweise auf Verdacht auf Verstöße gegen die internen Richtlinien der Woolworth CZ abgegeben werden

Unser Hinweisgebersystem steht nicht für allgemeine Beschwerden, die sich nicht auf rechtswidriges Verhalten gemäß § 2 Abs. 1 des Hinweisgeberschutzgesetzes beziehen, für Produkt- und Gewährleistungsanfragen oder für Zusendung von Arbeitsbewerbung zur Verfügung. Derartige Anliegen werden nicht im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes bearbeitet.


Straftaten 

Ein Hinweis auf den Verdacht der Begehung einer Straftat kann sich zum Beispiel auf eine der folgenden Straftaten beziehen: 
  • Diebstahl,
  • Veruntreuung,
  • Betrug,
  • Legalisierung von Erträgen aus Straftaten,
  • Steuerhinterziehung und andere Steuerstraftaten,
  • Bestechung,
  • Sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff und andere Straftaten gegen die Straftaten gegen die Menschenwürde im sexuellen Bereich,
  • Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit,
  • Straftaten gegen die Umwelt.


Ordnungswidrigkeiten

Ein Hinweis auf den Verdacht der Begehung einer Ordnungswidrigkeit, für die das Gesetz ein Bußgeld mit einer oberen Grenze von mindestens 100.000 CZK festlegt, kann sich beispielsweise auf folgende Ordnungswidrigkeiten beziehen:
  • Verstoß gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot,
  • Verstoß gegen den Schutz der Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmern,
  • Verstoß gegen die Vorschriften über die Vergütung von Arbeitnehmern,
  • Verstoß gegen die Vorschriften über die Arbeitszeit,
  • Verstoß gegen die Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.


Verstöße gegen andere Rechtsvorschriften

  • Weitere Rechtsvorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union, auf die sich das Hinweisgeberschutzgesetz Anwendung bezieht, sind insbesondere Vorschriften in folgenden Bereichen:
  • Finanzdienstleistungen, pflichtige Wirtschaftsprüfung und sonstige Bestätigungsleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte,
  • Körperschaftsteuer,
  • Verhinderung von Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und Terrorismusfinanzierung,
  • Verbraucherschutz,
  • Einklang mit den Produktanforderungen einschließlich ihrer Sicherheit,
  • Verkehrs- und Transportsicherheit sowie Sicherheit im Straßenverkehr,
  • Umweltschutz,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tierschutz und Tiergesundheit,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Wettbewerb, öffentliche Versteigerungen und öffentliche Ausschreibungen,
  • Schutz der internen Ordnung und Sicherheit sowie des Lebens und der Gesundheit,
  • Schutz personenbezogener Daten, der Privatsphäre und der Sicherheit elektronischer Kommunikationsnetze und Informationssysteme,
  • Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, oder
  • Funktionieren des Binnenmarkts einschließlich des Schutzes des Wettbewerbs und der staatlichen Beihilfen nach dem Recht der Europäischen Union.